Wer soll es bezahlen?
In Übereinstimmung mit Artikel L.2333-29 des Allgemeinen Gesetzbuchs der Territorialgemeinschaften (CGCT) Diese Steuer wird von Personen bezahlt, die eine bezahlte Unterkunft bewohnen und ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Fréjus haben und dort keinen Wohnsitz haben, für den sie der Wohnsteuer unterliegen.
Tourismusbezogene Ausgaben können nicht mehr allein vom Steuerzahler und der Gemeinde getragen werden. Sie müssen teilweise auch vom Besucher selbst zur Verfügung gestellt werden. Sein Beitrag spiegelt sich in der Zahlung der Kurtaxe wider.
Auszahlungsfristen
Die Kurtaxe wird ab dem 1. erhobener Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Erklärungen der Gastgeber erfolgen jeden Monat, die Zahlungen an die Gemeinde Fréjus erfolgen viermal im Jahr:
- Vor dem 30. April für Steuern, die ab dem 1. April erhoben werdener Januar bis 31. März
- Vor dem 31. Juli für Steuern, die ab dem 1. Juli erhoben werdener April bis 30. Juni
- Vor dem 31. Oktober für Steuern, die ab dem 1. Oktober erhoben werdener Juli bis 30. September
- Vor dem 31. Januar für Steuern, die ab dem 1. Januar erhoben werdener Oktober bis 31. Dezember
Die Pflichten des Gastgebers
Sie sind verpflichtet, die Kurtaxensätze (herunterladbares Dokument unter „Nützliche Dokumente“) auszuweisen und getrennt von Ihren eigenen Leistungen auf der Rechnung an den Kunden anzugeben. Die eigentliche Kurtaxe unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Der Betrag darf nicht gerundet werden.
Die Kurtaxe wird von Vermietern, Hoteliers, Eigentümern und anderen Vermittlern erhoben, wenn diese Personen den ihnen zustehenden Mietbetrag erhalten (Artikel L2333-33 des CGCT). Sie zahlen zu den vom Gemeinderat unter Ihrer Verantwortung festgelegten Terminen an den beauftragten Wirtschaftsprüfer der Gemeinde den berechneten Steuerbetrag (Artikel L.2333-34 des CGCT). In Übereinstimmung mit Artikel R.2333-50 des CGCT, müssen Sie eine mit dem Begriff „Vermieterregister“ bezeichnete Erklärung führen, in der Folgendes aufgeführt ist:
- die Anzahl der betroffenen Personen
- Aufenthaltsdauer
- gegebenenfalls die Anzahl der ausgenommenen Personen und die Gründe für die Befreiung
- die Höhe der erhobenen Kurtaxe
Das Vermieterregister darf keine Angaben zum Familienstand der kurtaxpflichtigen Personen enthalten.
Sowohl Gewerbe- als auch Gelegenheitsvermieter sind verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Mietbeginn beim Rathaus eine Mieterklärung abzugeben (Artikel R.2333-51 des CGCT).
Abhilfemaßnahmen
In Anwendung der Artikel R.2333-57 et R.2333-67 Gemäß dem CGCT muss der Kurtaxenpflichtige, der die Höhe der Steuer bestreitet, diese zahlen. Er kann entweder zunächst eine Beschwerde beim Bürgermeister der Gemeinde Fréjus einreichen, damit dieser über seinen Erstattungsantrag entscheiden kann, oder eine Beschwerde direkt beim zuständigen Bezirksgericht einreichen.
Wie geben Sie Ihre Erklärung ab?
Sie müssen uns gegenüber eine Erklärung abgeben jeden Monat die Anzahl der in Ihrem Betrieb verbrachten Nächte.
Um dies möglichst einfach zu gestalten, können Sie auf dieser Seite sehr schnell Erklärungen unter Verwendung der Ihnen zugesandten personenbezogenen Daten abgeben. Diese Online-Erklärung muss abgegeben werden vor dem 15. des Folgemonats.
Wenn Sie sich nicht online anmelden können, senden Sie uns per Post vor dem 10. des Folgemonats das Papierformular (Muster) sowie die vollständige Kopie Ihres Vermieterregisters an folgende Adresse: Rathaus von Fréjus – Kurtaxe – Place Formigé – CS 70108 – 83608 FREJUS CEDEX
Wenn Sie keine Touristen empfangen haben innerhalb Ihrer Unterkunft im letzten Monat, Sie müssen eine Erklärung bei 0 abgeben oder eine „Null“-Papiererklärung für diejenigen, die sich für eine Papiererklärung entschieden haben.
Wie kann ich die Kurtaxe zurückzahlen?
Die zusammenfassende Abrechnung erhalten Sie am Ende jedes Quartals entweder per E-Mail für Website-Benutzer oder per Post für diejenigen, die ihre Papiererklärungen einreichen.
Anschließend müssen Sie Ihre Zahlung vor den geplanten Terminen an das Rathaus von Fréjus – Kurtaxe – Place Formigé – CS 70108 – 83608 FREJUS CEDEX leisten (siehe „Zahlungsfristen“).
Je nach Ihren Wünschen können Sie Ihre Zahlung wie folgt vornehmen:
- Per Scheck, zahlbar an die Touristensteuerbehörde und zusammen mit der unterschriebenen zusammenfassenden Abrechnung an die oben genannte Adresse geschickt.
- Direkt per Online-Zahlung, durch Verbindung mit der Plattform.
Müssen Personen, die eine monatliche Unterkunft belegen, die Steuer zahlen?
Ja, wenn Ihre Unterkunft ausschließlich als saisonale Ferienresidenz gilt und die Gäste als Urlauber gelten.
Nein, wenn es sich bei Ihrer Unterkunft um eine „gemischte“ Unterkunft (saisonal und jährlich) handelt und Sie durch Belege nachweisen, dass sich Ihr Kunde zur Ausbildung, zur vorübergehenden Beschäftigung oder auf Dauer aufhält und er daher die Wohnsteuer für eine Erwerbstätigkeit zahlt 1er Januar des laufenden Jahres.
Wie hoch ist die zusätzliche Departementsteuer?
Es wurde durch das Gesetz vom 26. März 1927 gegründet. Es unterliegt Artikel L3333-1 des CGCT und wurde durch Beschluss des Departementsrates des Var vom 26 gegründet, um die Förderung der touristischen Entwicklung des Departements zu finanzieren.
Ihr Betrag entspricht 10 % des Gesamtbetrags der von der Gemeinde Fréjus erhobenen Kurtaxe. Sie ist in der Kurtaxe enthalten, die im Abschnitt „Preise“ angegeben ist.
Kurtaxe:
Sandra LÄNGER
Tourismusbüro Fréjus
Kuratorium für Touristensteuer
Solch. + 33 (0)4 94 51 83 87
[E-Mail geschützt]
Alle Infos: Sie finden hier https://frejus.taxesejour.fr/